Online Scheidung

Die Beauftragung eines Anwalts online ist für Paare sinnvoll, die sich über die sogenannten Folgesachen wie beispielsweise Zugewinnausgleich, Aufteilung des Hausrats oder Unterhalt einvernehmlich geeinigt haben, da eine ausführliche persönliche Beratung nicht stattfindet. Da keine Anwaltsbesuche notwendig sind, und keine Bindung an Bürozeiten besteht, finden Sie über die Kontaktaufnahme per Internet eine unkomplizierte Alternative zur Beauftragung einer Anwaltskanzlei. Sofern Sie die nachfolgenden Fragen positiv beantworten können, besteht für Sie die Möglichkeit, Ihre Ehescheidung online in Auftrag zu geben:
  • Lebe ich von meinem Ehepartner bereits mindestens 1 Jahr lang getrennt? Bitte beachten Sie: bloße Versöhnungsversuche, beispielsweise ein gemeinsamer Urlaub, ziehen nicht notwendigerweise eine Unterbrechung des Trennungsjahres nach sich! Sollte das Trennungsjahr noch nicht erfüllt sein: liegen besondere Umstände vor, die ein Zuwarten bis zum Ablauf des Trennungsjahres unzumutbar erscheinen lassen?
  • Haben wir uns über die sog. Folgesachen geeinigt?
  • Habe ich den festen Entschluss zur Einleitung des Scheidungsverfahrens gefasst oder sehe ich derzeit eine realistische Möglichkeit zur Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft?

Bedenken Sie jedoch:

Sollte dennoch weitergehender Klärungsbedarf bestehen, kommen Sie bitte über eine E-mail oder persönlich auf uns zu. Drucken Sie bitte das Formular Scheidungsauftrag aus. Füllen Sie den Antrag wahrheitsgemäß aus und senden diesen per Email oder per Fax an 09337 – 3 44 01 53. Wir kommen unverzüglich auf Sie zu!